Rechtsprechung
   BSG, 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30647
BSG, 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 B (https://dejure.org/2015,30647)
BSG, Entscheidung vom 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 B (https://dejure.org/2015,30647)
BSG, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - B 10 LW 2/15 B (https://dejure.org/2015,30647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,30647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 S 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 11 Abs 1 Nr 2 ALG, § 90 Abs 1 S 1 ALG
    Nichtzulassungsbeschwerde - mangelnde Darstellung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Alterssicherung der Landwirte - fehlende Wartezeit aufgrund § 90 Abs 1 S 1 ALG - kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung - kein Verstoß gegen ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - mangelnde Darstellung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Alterssicherung der Landwirte - fehlende Wartezeit aufgrund § 90 Abs 1 S 1 ALG - kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung - kein Verstoß gegen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .

    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) , wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7) , wenn sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) , wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8) .

  • BSG, 02.07.2013 - B 10 LW 11/13 B
    Auszug aus BSG, 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 B
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG, die er mit dem Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung wegen Fragen der Verfassungsmäßigkeit der vorliegend im Streit stehenden Regelungen begründet hat, ist gleichfalls erfolglos geblieben (Beschluss vom 2.7.2013 - B 10 LW 11/13 B) .

    Der Senat hat dem Kläger bereits mit Beschluss vom 2.7.2013 (B 10 LW 11/13 B) vorgehalten, dieser hätte sich mit der bereits ergangenen Rechtsprechung des BSG zu § 117 ALG (vgl zB BSG SozR 4-5868 § 117 Nr. 1) und zu §§ 27 und 27a GAL (vgl zB BSG Urteil vom 20.4.1993 - 4 RLw 7/91 -, Die Beiträge 1993, 608) auseinandersetzen müssen.

  • BSG, 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Empfänger einer Geldleistung

    Auszug aus BSG, 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) , wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7) , wenn sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) , wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8) .
  • BSG, 06.02.2003 - B 13 RJ 17/02 R

    Anrechnung von Beitragszeiten der Alterssicherung der Landwirte zur

    Auszug aus BSG, 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 B
    Zudem hat das BSG auch bereits mit Urteil vom 6.2.2003 (B 13 RJ 17/02 R - BSGE 90, 286 = SozR 4-2600 § 55 Nr. 1) ausgeführt, dass Beitragszeiten zur Alterssicherung der Landwirte zur Wartezeiterfüllung in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anrechenbar sind.
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) , wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7) , wenn sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) , wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8) .
  • SG Trier, 21.05.2012 - S 2 LW 5/12

    Anspruch auf Weiterzahlung der Waisenrente in der Zeit zwsichen Abitur und

    Auszug aus BSG, 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 B
    Das LSG Rheinland-Pfalz hat erstmals mit Urteil vom 27.2.2013 (Az: L 2 LW 5/12) einen Anspruch des Klägers auf Erstattung von Beiträgen verneint, die er für die Zeit vom 1.1.1986 bis 31.1.1993 nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) entrichtet hat.
  • BSG, 14.08.1981 - 12 BK 15/81

    Beitragsnachentrichtungsverfahren - Erlöschen einer Vollmacht - Rechtsnachfolger

    Auszug aus BSG, 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) , wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7) , wenn sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) , wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8) .
  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Landwirtschaftliche Alterskasse - Landwirt -

    Auszug aus BSG, 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 B
    Der Senat hat wiederholt festgestellt, dass die vom GAL vor dem 1.1.1995 als Anspruchsvoraussetzung für die Leistungsgewährung geforderte "Lückenlosigkeit" der Beitragsentrichtung (§ 2 Abs. 1 Buchst b GAL) durch § 90 Abs. 1 S 1 ALG in das ALG hinein verlängert worden ist (vgl Beschlüsse vom 19.10.2000 - B 10 LW 22/99 B - und 17.8.2000 - B 10 LW 7/00 B) .
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 LW 10/03 B

    Wartezeiterfüllung in der Alterssicherung der Landwirte

  • BSG, 24.04.2003 - B 10 LW 2/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragserstattung - Beitragsübertragung -

  • BSG, 20.04.1993 - 4 RLw 7/91

    Erstattung von Beiträgen zur Landwirtschaftlichen Alterskasse - Rechtmäßig oder

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2019 - L 8 LW 2/18

    Erfüllung der Wartezeit in der Alterssicherung der Landwirte

    Die gesetzliche Rechtsfolge aus § 90 ALG sei in stetiger Wiederholung durch das BSG bestätigt worden, z.B. mit Beschluss vom 18.2.2004 (B 10 LW 10/03) und mit Beschluss vom 2.10.2015 (B 10 LW 2/15 B).

    Das darin liegende Erfordernis der "Lückenlosigkeit" der Beitragsentrichtung, das auf § 2 Abs. 1 Buchst. b) zurückgeht, hat der Gesetzgeber in das ALG hinein verlängert (BSG, Beschluss v. 18.2.2004, B 10 LW10/03 B, juris-Rdnr. 6; Beschluss v. 2.10.2015, B 10 LW 2/15 B, juris-Rdnr. 8; BayLSG, Urteil v. 30.4.2014, L 1 LW 20/13, juris-Rdnr. 32).

    cc) Das BSG hat zuletzt (Beschluss v. 2.10.2015, B 10 LW 2/15 B, juris) der Frage nach der Vereinbarkeit der unterschiedlichen Regelungen mit Art. 3 Abs. 1 GG keine grundsätzliche Bedeutung (mehr) beigemessen.

  • BSG, 18.05.2020 - B 10 LW 4/19 B

    Regelaltersrente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

    Denn auch dann gilt eine Rechtsfrage bereits als geklärt (stRspr, zB BSG Beschluss 12.4.2019 - B 9 SB 4/19 B - juris RdNr 7 f; Senatsbeschlüsse vom 30.9.2019 - B 10 LW 3/19 B - juris RdNr 7 und vom 2.10.2015 - B 10 LW 2/15 B - juris RdNr 6, jeweils mwN) .

    Eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG durch die Anwendung der von der Beschwerde angeführten Regelungen hat der Senat ebensowenig gesehen (Beschluss vom 2.10.2015 - B 10 LW 2/15 B - juris RdNr 8) .

  • BSG, 31.03.2022 - B 7/14 AS 363/21 B

    Wirksamkeit eines Widerspruchs; Einlegung eines Widerspruchs mittels einfacher

    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen oder so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist oder wenn sich für die Antwort in vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (zusammenfassend BSG vom 2.10.2015 - B 10 LW 2/15 B - RdNr 6 mwN) , weshalb sich die Beschwerdebegründung mit diesen Punkten substantiiert auseinandersetzen muss.
  • SG Duisburg, 23.05.2018 - S 20 LW 2/16
    Die gesetzliche Rechtsfolge aus § 90 ALG sei in stetiger Wiederholung durch das Bundessozialgericht bestätigt worden, z.B. mit Beschluss vom 18.02.2004 (B 10 LW 10/03) und mit Beschluss vom 02.10.2015 (B 10 LW 2/15 B).

    Ebenso wenig ist eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift aus Gründen der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) geboten" (BSG, Beschluss vom 02. Oktober 2015 - B 10 LW 2/15 B -, Rn. 8, juris; vgl. ausführlich entsprechend zur Beitragserstattung auch BSG, Urteil vom 20. April 1993 - 4 RLw 7/91 -, Rn. 30ff, juris).

  • BSG, 18.01.2022 - B 7/14 AS 251/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen oder so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist oder wenn sich für die Antwort in vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (zusammenfassend BSG vom 2.10.2015 - B 10 LW 2/15 B - RdNr 6 mwN) , weshalb sich die Beschwerdebegründung mit diesen Punkten substantiiert auseinandersetzen muss.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2019 - L 2 LW 2/19

    Anspruch auf Regelaltersrente von der Sozialversicherung für Landwirte;

    Ebenfalls anknüpfend an den dargelegten Wortlaut des § 90 Abs. 1 Satz 1 ALG hat das BSG für solche Fallgestaltungen von Lücken zwischen dem letzten Beitragsmonat und dem Stichtag 31. Dezember 1994 den Grundsatz aufgestellt, wonach Ansprüche auf Leistungen, die vor dem Inkrafttreten des ALG wegen der Nichterfüllung der Wartezeit ausgeschlossen waren, durch das ALG nicht begründet werden sollen, und zwar auch nicht mit Hilfe von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (BSG, B.v. 18. Februar 2004 - B 10 LW 10/03 B - und B.v. 02. Oktober 2015 - B 10 LW 2/15 B -, beide: juris).

    Soweit sich die Beklagte anknüpfend an den Beschluss des BSG vom 02. Oktober 2015 (- B 10 LW 2/15 B - juris dort auch mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) auf ein sich aus den Bestimmungen des früheren GAL ergebendes Erfordernis "Lückenlosigkeit" der Beitragsentrichtung verweist, ist zu berücksichtigen, dass der in Bezug genommene Begriff einer "Lückenlosigkeit" der Beitragsentrichtung unterschiedlich verstanden werden kann und wird.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - L 19 AS 1242/21

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen oder so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist oder wenn sich für die Antwort in vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG, Beschlüsse vom 16.06.2021 - B 14 AS 13/21 B und vom 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 ).
  • BSG, 14.08.2023 - B 7 AS 69/22 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen oder so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht, die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist oder wenn sich für die Antwort in vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (zusammenfassend BSG vom 2.10.2015 - B 10 LW 2/15 B - RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 14.08.2023 - B 7 AS 70/22 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen oder so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht, die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist oder wenn sich für die Antwort in vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (zusammenfassend BSG vom 2.10.2015 - B 10 LW 2/15 B - RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 08.08.2019 - B 13 R 314/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auch wenn es vorliegend nicht darauf ankommt, sei der Kläger darauf hingewiesen, dass das BSG zu dem vom Kläger gerügten Fehlen eines Rentenanspruchs aus der Alterssicherung der Landwirte wiederholt festgestellt hat, dass die vom GAL vor dem 1.1.1995 als Anspruchsvoraussetzung für die Leistungsgewährung geforderte "Lückenlosigkeit" der Beitragsentrichtung (§ 2 Abs. 1 Buchst b GAL) durch § 90 Abs. 1 S 1 ALG in das ALG hinein verlängert worden ist (vgl zuletzt BSG Beschluss vom 2.10.2015 - B 10 LW 2/15 B - Juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 01.03.2021 - B 14 AS 257/20 B

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II

  • BSG, 17.02.2021 - B 14 AS 207/20 B

    Leistungen nach dem SGB II

  • BSG, 01.12.2021 - B 14 AS 163/21 B

    Verletzung von Mitwirkungspflichten im Leistungsrecht Grundsatzrüge im

  • BSG, 06.02.2023 - B 7 AS 90/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 25.10.2021 - B 14 AS 367/20 B

    Berücksichtigung von Vermögen bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II ;

  • BSG, 16.06.2021 - B 14 AS 14/21 B

    Erstattungsforderung von Leistungen nach dem SGB II gegenüber einzelnen

  • BSG, 16.06.2021 - B 14 AS 13/21 B

    Höhe einer Erstattungsforderung von Leistungen nach dem SGB II gegenüber

  • BSG, 30.03.2021 - B 14 AS 247/20 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Formulierung einer bestimmten

  • BSG, 27.07.2021 - B 14 AS 15/21 B

    Erstattung von Leistungen nach dem SGB II ; Grundsatzrüge im

  • BSG, 14.08.2023 - B 7 AS 15/23 B
  • BSG, 17.01.2022 - 14 AS 193/21 B

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für Kosten der Unterkunft; Kosten eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht